Bewilligung für die Zufuhr alpfremder Dünger
Die revidierte Sömmerungsbeitragsverordnung des Bundes schreibt ab 2009 vor, dass für den Einsatz alpfremder Dünger eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle notwendig ist.
Im Kanton St. Gallen ist da Amt für Umwelt und Energie (AFU) die zuständige Bewilligungsbehörde:
Amt für Umwelt und Energie (AFU)
Lämmlisbrunnenstr. 54
9001 St. Gallen
Tel. 071 229 30 88 / info.afu@sg.ch
Weitere Angaben zur Gesuchseingabe enthält das Merkblatt "Die Zufuhr fremder Dünger auf Alpen"
Angaben zum Gesuchsablauf entnehmen Sie dem Gesuchsformular, welches Sie beim Amt für Umwelt und Energie (AFU) erhalten und von ihrer Homepage herunterladen können:
Die Futterbauberater des Landwirtschaftlichen Zentrums SG erteilen Auskünfte und erstellen den für die Gesuchseingabe notwendigen Bericht einer Fachperson:
Alpen im Toggenburg/Linthgebiet:
Nathalie Roth, LZSG Flawil, 058 228 24 75, nathalie.roth@lzsg.ch
Alpen im Sarganserland/Werdenberg/Rheintal:
Vojislav Pavlovic, LZSG Salez, 058 228 24 26, vojislav.pavlovic@lzsg.ch