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Alpleben > Gesetzliche Erlasse

Gesetzliche Grundlagen für die Alpwirtschaft

 

Übersicht

 

 

Erlass

SR-/sGS-Nr

Landwirtschaftliche Zonengrenzen der Schweiz

http://www.agri-gis.admin.ch/

Direktzahlungsverordnung

http://www.admin.ch/ch/d/sr/910_13/index.html

Berg- und Alpverordnung

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20102725/index.html

Strukturverbesserungsverordnung

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983466/index.html

Landwirtschaftsverordnung SG

http://www.gallex.ch/gallex/6/fs610.11.html

Bäuerliches Bodenrecht

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c211_412_11.html

http://www.gallex.ch/gallex/6/fs610.1.html

Verordnung Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben

http://www.admin.ch/ch/d/sr/c817_024_2.html

Reglement "Regionalmassnahmen" von Schweizer Alpkäse

Reglement

 

 

 

Landwirtschaftliche Zonengrenzen der Schweiz

 

Der landwirtschaftliche Produktionskataster der Schweiz definiert in topografischen Karten das Talgebiet, die Bergzonen und das Sömmerungsgebiet. Er ist Grundlage für die Beitragsberechtigung von Sömmerungsbeiträgen und Investitionshilfen.

 

 

 

Direktzahlungsverordnung

 

Der Bund hat mit der AP 2014-17 die Sömmerungsbeitragsverordnung aufgehoben und die Bestimmungen in die Direktzahlungsverordnung integriert. Die wesentlichen Änderungen umfassen:

·         Erhöhung des Sömmerungsbeitrages von Fr. 330.- auf Fr. 400.- pro Normalstoss

·         Die Einführung eines Alpungsbeitrages in der Höhe von Fr. 370.- pro Normalstoss für den Tierhalter (Bestösser)

·         Die Einführung von Beiträgen in der Höhe von Fr. 200.- pro Hektare Biodiversitätsförderflächen im Sömmerungsgebiet

·         Die Einführung von Landschaftsqualitätsbeiträgen (bis max. Fr. 240.- pro Normalstoss)

 

 

 

 

Berg- / Alpverordnung

 

Gemäss Verordnung des Bundes über die Kennzeichnung „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse darf Alpkäse nur als solcher bezeichnet werden, wenn sowohl die Produktion der Milch als auch die Verarbeitung im Sömmerungsgebiet stattfindet.

 

Der Bund hat im Sommer 2014 offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte festgelegt mit dem Ziel, den offiziellen Schutz dieser Produkte und die Transparenz zu fördern. Die Zeichen dürfen verwendet werden, wenn die Produkte die Anforderungen der Berg- und Alpverordnung erfüllen.

 

 

Strukturverbesserungsverordnung

 

Bund und Kantone richten für Strukturverbesserungsmassnahmen (Alpgebäude, Milchverarbeitung, Erschliessung) Beiträge und Investitionshilfen aus.

 

Genaue Auskunft finden Sie hier.                                                                                     

 

 

Landwirtschaftsverordnung SG

 

Pachtzinszuschlag (Eigentümeranteil am Sömmerungsbeitrag)

 

Wenn der Alpeigentümer die Kosten für die Infrastruktur trägt und die notwendigen Alpverbesserungen vornimmt, kann er aufgrund der kantonalen Landwirtschaftsgesetzgebung einen Pachtzinszuschlag erheben (Eigentümeranteil am Sömmerungsbeitrag).

 

 

 

Bäuerliches Bodenrecht

 

Die Erlasse des Bundes über das bäuerliche Bodenrecht regeln den Verkauf von Alpen und Alprechten.

 

Im Kanton St.Gallen der Verkauf von Alprechten bis höchstens 2 Kuhrechten nicht den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts unterstellt.

 

Auskunft:      Landw. Beratung (LZSG):

 

 

 

Verordnung Milchverarbeitung in Sömmerungsbetrieben

 

Die Verordnung des EDI legt die Hygienebestimmungen für die Verarbeitung von Milch in Sömmerungsbetrieben fest.

Im weiteren gilt die Hygieneverordnung des EDI.

 

 

 

Regionalmassnahmen von Schweizer Alpkäse

 

Das überarbeitete Reglement finden Sie hier.